Die Bewertung von Unternehmen kann verschiedenste Gründe haben. Hierzu zählen:
- Geplanter Verkauf
- Geplanter Kauf
- Gesellschafterwechsel
- Umstrukturierungen – Ermittlung von Umtauschverhältnissen
- Erbauseinandersetzungen
Entscheidend für die Unternehmensbewertung ist die Feststellung des Bewertungsanlasses. Ist der Bewertungsanlass mit dem Mandanten festgestellt, kann die Barwertbestimmung/Bewertung u.a. nach den voraussichtlichen künftigen diskontierten Netto-Rückflüssen aus dem Unternehmen oder der zukünftigen nachhaltigen Ertragskraft auf Basis der Jahresergebnisse der Vergangenheit erfolgen.
Hierfür dienen folgenden Bewertungsmethoden:
- Ertragswertverfahren
- Vereinfachtes Ertragswertfahren
- Discounted-Cash-Flow-Verfahren
- Multiplikatorverfahren
- Substanzwertverfahren
Gerne stehen wir Ihnen umfassend mit hoher Fachkompetenz für die Unternehmensbewertung Ihres Unternehmens beratend zur Verfügung.
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