Im Falle eines Steuerstrafverfahrens kommen auf Sie besondere Rechten und Pflichten zu. Zudem werden der Finanzverwaltung im laufenden Strafverfahren besondere Befugnisse zugesprochen. Sie müssen jedoch nicht jeden Eingriff in Ihre Privatsphäre bedingungslos dulden. Wir klären Sie über Ihre Rechten und Pflichten im Steuerstrafverfahren auf und erläutern Ihnen die Befugnisse der Ermittlungsbehörden.
Weiterhin stehen wir Ihnen im laufenden Verfahren zur Seite.
Eine Möglichkeit einem Steuerstrafverfahren zuvor zu kommen ist die strafbefreiende Selbstanzeige. Gerne klären wir Sie über die Vorteile und Folgen der Selbstanzeige auf und erstellen diese in enger Zusammenarbeit mit Ihnen.
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