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Kein Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung
BFH-Urteil vom 16.03.2022VIII R 33/18 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 16.03.2022 – VIII R 33/18 entschieden, dass ein Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung auch dann ausscheidet, wenn diese bei der Berufsausübung getragen wird. Die Kläger waren als selbständige Trauerredner tätig. Bei der Gewinnermittlung machten sie Aufwendungen u.a. für schwarze Anzüge, Blusen und Pullover als…
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